AGB & Datenschutz

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin Mag. Julia C. Hoffer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Die AGB gelten automatisch als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Weiters gelten die AGB als vereinbart, nach Erhalt und Annahme des Vertrages zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung, die an den Auftraggeber übermittelt wurde oder nach Auftragserteilung.

AUFTRAGSABWICKLUNG

1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

2. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Fotolabore, Buchbinder etc.) ausführen lassen. Die Fotografin ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags sowie der Wahl an die externen Dienstleister (Grafikdesigner, Fotolabore, Buchbinder etc.) frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen bzw. fotografischen Mittel.

3. Die genaue Bezeichnung des Auftrages und dessen Leistungsumfang ist dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag zu entnehmen.

4. Die Fotografin wählt die Fotos aus, welche sie schließlich dem Auftraggeber bei Abschluss des Auftrags als Best-of-Fotos in digitaler Form (wenn nicht anders vereinbart) zur Verfügung stellt. 

5. Die Erstellung und die Bearbeitung der Bilder werden ausschließlich im Bildstil und eigenem Ermessen der Fotografin erstellt. Der Kunde hatte die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Fotografin umzusehen, um sich ein Bild ihres Fotostils und ihrer Bildsprache zu machen. Es kann möglich sein, dass die Fotografin manche Bilder „nur“ in einer Schwarzweißbearbeitung übergibt, wenn sie der Meinung ist, dass diese Bilder nur in dieser Form am besten wirken. Dies sind keine Reklamationsgründe. 

6. Die Negative (RAW-Dateien) verbleiben auschließlich der Fotografin.

7. Die Lieferung der Hochzeitsreportage-Fotos erfolgt in der Regel nach einem Zeitraum von 4 - 5 Wochen und erst nach Zahlungseingang des gesamten Auftragswerks. Die Fotografin behält sich vor, im Falle einer Krankheit oder je nach Auftragslage, diesen Zeitraum von 4-5 Wochen weiter zu überschreiten. 

8. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Alle weiteren Bearbeitungen oder Änderungswünsche des Auftragswerks werden dann nach Aufwand dem Auftraggeber verrechnet. Die Fotografin behält sich den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

9. Für die Dauer der Fertigstellung von verschiedenste Foto-Produkten, die von Dritte (z.B. Buchbinder, Fotolabore etc.) hergestellt werden, ist die Fotografin nicht verantwortlich oder haftbar. 

10. Wenn die Übergabe des Auftragswerkes via Postweg erfolgt, dann ist eine Haftung für den Versand ausgeschlossen. Die Portogebühren übernimmt der Auftraggeber.

11. Für alle Fotoprodukte werden ausschließlich Aufnahmen der Fotografin verwendet. Bei Alben oder anderen Foto-Produkten ist immer nur ein Korrekturdurchgang im Preis inkludiert (und das nur, falls der Auftraggeber ausdrücklich wünscht den Entwurf des Fotoalbums vor Produktionsbeginn zu sehen).

12. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit, Qualität und Dauerhaftigkeit der Foto-Produkte (z.B.:Fotoalbum, Prints etc.).

13. Die Zu- und Rücksendung von Foto-Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

14. Für die Vollständigkeit der Gruppenbilder etc. trägt die Fotografin keine Verantwortung.

15. Für die Erstellung der Fotos wird immer ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus. 

16. Wird die für die Durchführung des Fotoauftrages die vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so wird für jede angefangene Stunde ein Honorar von € 250 dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hier ist es egal, ob es sich um Wartezeiten, Pausenzeiten oder Arbeitszeiten handelt.

Buchungs- und Zahlungsabwicklung Hochzeitsfotografie

1. Nach Vertragsunterzeichnung einer Hochzeitsreportage wird automatisch eine Terminsicherungsgebühr von 350 € in Rechnung gestellt. Erst nach Vetragsunterzeichnung und Erhalt der Terminsicherungsgebühr, zahlbar binnen 5 Tagen nach Rechnungseingang, gilt die Beauftragung für beide Seiten als verbindlich. Dieser Rechnungsbetrag von 350 € für die Sicherung des Hochzeitstermins wird in der Hochzeitsrechnung natürlich berücksichtigt. Es besteht kein Anspruch auf eine Terminreservierung, wenn die Terminsicherungsgebühr binne 5 Tagen nicht überwiesen wird.

2. Vor Lieferung oder Abholung des gesamten Hochzeits-Auftragswerks übermittelt die Fotografin dem Auftraggeber eine Schlussrechnung. Erst nach vollständigen Zahlungseingang der Schlußrechung binnen 10 Tagen, wird dem Brautpaar das Auftragswerk geliefert bzw. zur Abholung bereitgestellt. Auch das vereinbarte Nutzungsrecht geht erst nach vollständigen Zahlungseingang an das Brautpaar bzw. Auftraggeber über. 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos und die Foto-Produkte (z.B. Fotoalbum, Prints etc.) Eigentum der Fotografin. Erfolgt kein Rechnungseingang innerhalb der angegebenen Frist, besteht auch kein Anspruch auf das Auftragswerk

4. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

5. Sollte der Auftrag aus irgend einem Grund durch das Brautpaar (ganz gleich aus welchem Grund heraus) abgesagt werden, verbleibt die Terminsicherungsgebühr als Entschädigung bei der Fotografin. 

Buchungs- und Zahlungsabwicklung bei allen weiteren fotografischen Leistungen

1. Bei allen weiteren fotografischen Leistungen (Einzelportraits, Familienfotos, Babyfotografie etc.) erfolgt die Überweisung des Honorars binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 

2. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

3. Auch die vereinbarte Werknutzungsbewilligung geht erst nach vollständigen Zahlungseingang an den Auftraggeber über. 

4. Für den Fall eines Zahlungsverzuges verpflichten sich die Auftraggeber 4% Verzugszinsen p.a. zu zahlen. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts etc. gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Stornogebühren bei Hochzeitsfotografie

1. Storniert der Auftraggeber die Buchung steht der Fotografin neben dem Behalt der Terminsicherungsgebühr von € 350 als Entschädigung zusätzlich auch ein Ausfallhonorar zu (Geschäftsentgang).

Das wie folgt berechnet wird: 

(1.1) Storno ab dem 1. Tag bis 2 Monate nach Vertragsunterzeichnung 300 € 

(1.2) Storno ab 2 bis 3 Monate nach Vertragsunterzeichnung: 30 % von der Auftragssumme

(1.3) Storno 4 bis 3 Monate vor dem gebuchten Hochzeitstermin: 40 % von der Auftragssumme

(1.4) Storno 3 bis 2 Monate vor dem gebuchten Hochzeitstermin: 70 % von der Auftragssumme

(1.5) Storno innerhalb von 2 Monaten bis 1 Monat vor dem gebuchten Hochzeitstermin: 80 % von der Auftragssumme

2. Sofern der Hauptauftrag „Hochzeitsfotografie“, aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommt, das Brautpaar aber aufgrund eines gebuchten Hochzeitspaketes bereits Fotos von einem Vorab-Paar-Shooting erhalten hat, wird hierfür ein Pauschalhonorar von € 300 in Rechnung gestellt (zusätzlich zu der Terminsicherungsgebühr von € 350 und der Stornogebühr). 

3. Sind der Fotografin bereits Fremdkosten entstanden (Kosten an Dritte, wie z.B. Buchbinder, Grafiker, Labore) werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Buchungs- und Zahlungsabwicklung bei allen weiteren fotografischen Leistungen

1. Bei allen weiteren fotografischen Leistungen (Einzelportraits, Familienfotos, Architekturfotos, Babyfotografie etc.) erfolgt die Überweisung des Honors binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 

2. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos und die Foto-Produkte (z.B. Fotoalbum, Prints etc.) Eigentum der Fotografin. Erfolgt kein Rechnungseingang innerhalb der angegebenen Frist, besteht auch kein Anspruch auf das Auftragswerk.

3. Auch das vereinbarte Nutzungsrecht geht erst nach vollständigen Zahlungseingang an den Auftraggeber über. 

4. Nach einer Mahnung (berechtigt ab dem 11. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts  etc. gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Nutzungsrechte Privatkunden

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist jedoch nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. (Weitergabe der Fotos an Dritte, z.B.: Friseurin oder Bäcker etc., die die Fotos für kommerzielle Nutzung verwenden möchten). 

2. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall vereinbarten Werknutzungsbewilligung bleibt die Fotografin berechtigt, besonders gelungene Aufnahmen im Rahmen ihrer Präsentation zu verwenden (z.B. für die eigene Homepage/Blog/Social Media-Seite, oder Fachmagazine für Fotografie, fachliche Wettbewerbe etc.). Die Auftraggeber erteilen der Fotografin die Ermächtigung, die von ihr hergestellten Lichtbilder zu Bewerbung ihres Unternehmens zu veröffentlichen und verzichten auf Honorierung.

5. Jede Veränderung des Lichtbildes (z.B. digitale Bildbearbeitung, Instagram-Filter oder ähnliches) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin und ist ansonsten strikt zu unterlassen.Hiervon ausdrücklich ausgenommen bleiben Aktaufnahmen, zur Veröffentlichung bedarf es einer gesonderten Genehmigung des Auftraggebers. 

3. Für Auftraggeber die die Verwendung des Fotomaterials durch die Fotografin für Werbezwecke ablehnen, wird ein Aufschlag von 20% auf das jeweilige Honorar verrechnet. 

4. Jede Veränderung des Lichtbildes (z.B. digitale Bildbearbeitung, kreative Instagram-Filter oder ähnliches) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist ansonsten strikt zu unterlassen. 

5. Bei Veröffentlichung der Fotos seitens der Aufttraggeber auf Socialmedia-Plattformen ist die Fotografin als Urheber des Fotos zu nennen. Also: Foto: Julia Hoffer oder Foto: lichtblickfotografie.at.

Schadensersatz/Vertragsstrafe

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

Haftung

1. Die Fotografin haftet für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche schwere Krankheit, Todesfall im engsten Familienkreis, Verkehrsunfall etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

4. Sollte es kurzfristig aufgrund schwerer Krankheit, Todesfälle im engsten Familienkreis oder höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Alle geleisteten Anzahlungen werden dem Auftraggeber natürlich wieder auf sein Konto gut geschrieben.

5. Für technische Gebrechen (z.B. defekte Speicherkarte etc.) oder menschliche Gebrechen (Kreislaufprobleme etc.) seitens der Fotografin oder ihren Gehilfen während oder nach dem Fotoshooting kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

Datenschutz und Datensicherung

1. Für den Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

2. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.

3. Es besteht seitens der Fotografin keine allgemeine Datensicherungspflicht. Der Auftraggeber ist ab Erhalt des Auftragswerks für dessen Datensicherung verantwortlich. 

Urheberrechtliche Bestimmungen

1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen der Fotografin zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, zB. auf Social media etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) lichtblick Fotografie Julia C. Hoffer. 

3. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. 

4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt VI 2.) erfolgt.

Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber informiert alle Anwesenden darüber, dass ein Fotograf anwesend sein wird, der im Auftrag des Auftraggebers Fotografien erstellt. Sollte eine Person nicht wollen, dass er oder sie auf den Bildern abgebildet wird, ist das schriftlich bei der Fotografin zu melden oder rechtzeitig vor Erstellug des Lichtbildwerkes ihr eindeutig mitzuteilen. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gedeutet. Weiters ist der Auftraggeber dafür verantwortlich den Anwesenden, die auf den Bildern wiederzufinden sind, mitzuteilen, dass die Fotografin fallweise die entstandenen Fotos für Werbzwecke verwenden darf (z.B. für eigene Werbezwecke auf facebook oder der Website etc.) 

2. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner/Auftraggeber zu sorgen. Er hält die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG.

Haftung und Produkthaftung

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur ZWEI F und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ZWEI F ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von dem Designstudio erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ZWEI F ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet ZWEI F nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat das Designstudio diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur ZWEI F. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Salvatorische Klausel

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das österreichische Recht als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtstand vereinbart.

Diese AGB gelten ab dem 1.1.2018

Daten­schutz­erklärung

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Ihre Daten werden daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003) verarbeitet. In diesen Datenschutzinformationen werden Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen meiner Website informiert. 

Kontakt mit lichtblick Fotografie Julia C. Hoffer

Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit mir aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Ihre Einwilligung weitergegeben. 

Cookies

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Ihre Rechte

Ihnen stehen bezüglich Ihrer gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich direkt bei mir unter hallo@zwei-f.at oder bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter folgenden Kontaktdaten: 

Julia C. Hoffer
Holzheimerstraße 67 in 4060 Leonding
hallo@zwei-f.at
0680 22 60 160